Umweltschutz
Der Abwasserverband hat in den letzten Jahren bemerkt, dass der Bevölkerung der Umweltschutz immer wichtiger wird. Immer seltener verzeichnen sich Schäden an der Kläranlage. Trotzdem kommt eine unsachgemäße Entsorgung im Kanal leider noch vor. Deshalb will der Abwasserverband nochmals auf die Konsequenzen für Kanalnetz, Kläranlage und Umwelt hinweisen und das Umweltbewusstsein der Bevölkerung stärken.
Neben der sachgemäßen Mülltrennung ist die richtige Nutzung des Kanals ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz bzw. zu einer lebenswerten Umwelt.
Was darf in den Kanal?
- Schmutzwasser aus
- Häuslichen Anlagen: z.B. Toiletten, Sanitäreinrichtungen (Bad, Dusche, Waschbecken), Küchen, Waschmaschinen, Swimmingpool etc.
- Betrieblichen Anlagen: z.B. Rücklaufwässer aus Kühlanlagen, Wärmepumpen, Oberflächenwässer bei betrieblichen Anlagen etc. Diese müssen meist über gesonderte Reinigungsanlagen geführt und dort vorgereinigt werden (Fettabscheider, etc.) – diese nennt man Indirekteinleiter und müssen jährlich überprüft werden.
- Regenwasser: Da mit dem Regen oftmals Staub, Ruß, Pollen, Gase oder diverse Schadstoffe (z.B. aus landwirtschaftlicher Nutzung) mitgeschwemmt werden können, muss manches Regenwasser behandelt werden. Man unterscheidet zwischen:
- Behandlungsbefürftiges Regenwasser, welches in Regenklärbecken oder Kläranlagen abgeleitet wird.
- Nicht-behandlungsbedürftiges Regenwasser (Reinabwasser), welches vor Ort versickern darf oder in Gewässer eingeleitet wird.
Fehlwürfe und deren Konsequenzen
Als Fehlwurf bezeichnet man Gegenstände, Materialien oder Flüssigkeiten, welche (leider) in den Kanal geworfen werden, dafür aber nicht vorgesehen sind.
Was gehört nicht in Kanal?
- Hygiene- und Kosmetikartikel: Binden, Tampons, Wattestäbchen, Präservative, Windeln, Pflaster, Kosmetik- und Feuchttücher, etc.
- Textilien: Strumpfhosen, Kleidung, Schuhe, etc.
- Giftstoffe: Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Abflussreiniger, etc.
- Stör- und Zehrstoffe: Farben, Lacke, Öle, Batterien, Chemikalien, etc.
- Küchenabfälle: Speisereste, -öle, (verdorbene) Lebensmittel
- Scharfe und spitze Gegenstände
- Sonstiges: Zigarettenstummel, Flaschenverschlüsse, Tiermist, Tierkadaver, etc.
Werden Fehlwürfe in das Kanalnetz und somit in die Kläranlage eingebracht, kann das viele Konsequenzen haben: Kanalverstopfungen, Störungen an Abwasserpumpwerken oder Beschädigungen der Rechenanlagen auf der Kläranlage. Auch die Biologie in den Belebungsbecken, welche die biologische Reinigung durchführt, kann durch Fehlwürfe vergiftet werden. Falls eine Vergiftung eintritt, stellen die Bakterien ihren Reinigungsprozess ein.
All diese Konsequenzen haben nicht nur fatale Folgen für die Umwelt, sondern verursachen auch Mehrkosten für den Kanalanlagen- bzw. Kläranlagenbetreiber, welche wiederum die Gebührenzahler übernehmen müssen.
Der AWV Gleisdorfer Becken muss jährlich 150 Tonnen an Fehlwürfen und Rechengut entsorgen, welche Entsorgungskosten in Höhe von 30.000 Euro verursachen.
Auch desto mehr Seifen, Reinigungs-, Wasch- und Desinfektionsmittel etc. eingesetzt werden, umso mehr Aufwand entsteht auf der Kläranlage, um das Abwasser zu reinigen. Dieser Mehraufwand verursacht wiederum erhöhte Betriebskosten. Auch für die Umwelt ist ein verschwenderischer Umgang mit Hygienemitteln eine Mehrbelastung.
Was kann ich für den Kanal tun?
Ein bewusster Umgang mit unserer Umwelt ist sehr wichtig und sollte für jeden oberste Priorität sein. Unser Apell geht an alle, denen der Umweltschutz am Herzen liegt:
Bitte denken Sie daran, dass alles, was in den Kanal kommt auch wieder gereinigt werden muss, um wieder in den Kreislauf der Natur zu kommen. Nehmen Sie sich unsere Tipps zu Herzen und tragen Sie etwas zum Umweltschutz bei.
- Ökologische Produkte verwenden (z.B. Ökologisches Geschirrspülmittel, Naturseifen, biologischer WC-Reiniger etc.).
- Keine Medikamente, medizinische Lösungen und Desinfektionsmittel im Ausguss oder WC entsorgen.
- Keine Fette, Öle, etc. im WC oder Ausguss entsorgen. Diese führen durch das Erkalten im Rohr zu einer Verengung und dann folglich auch zu Verstopfungen im Hauskanalsystem.
- Bei Duschgels, Haarshampoos, Bodylotion, etc. Dosierer verwenden.
- Das WC sauber zu halten, bedingt nicht automatisch den Einsatz von Chemie (Reiniger, etc.) – Auf biologische WC-Reiniger achten.
- Die Waschmittelmenge kann je nach Wasserhärte genau auf den Bedarf abgestimmt werden. Nicht immer muss die volle Menge, die auf der Verpackung angegeben ist auch verwendet werden, um die Wäsche sauber zu bringen.
- Regenwasser in einer Zisterne sammeln und anstatt dem Trinkwasser z.B. zum Gießen verwenden.
Mehr Informationen zum Thema Umweltschutz im Bezug zum Kanal finden Sie auf denkKLObal.
Wasser sparen
Österreich ist ein Wasserland und es ist für uns selbstverständlich, dass Wasser ausreichend und jederzeit vorhanden ist. Dennoch ist ein sorgsamer Umgang mit dem Trinkwasser, das ja für alle unsere Bedürfnisse (Waschen, WC spülen, etc.) verwendet wird, im Sinne des Umweltschutzes anzuraten.
- Beim Duschen das Wasser während des Einseifens auf ein Minimum zurückzudrehen oder komplett abzudrehen.
- Monatliche Kontrolle des Wasserzählers, um etwaige Abweichungen durch z. B. undichte WC Spülkästen aufzuspüren. Der durchschnittliche Wasserverbrauch beträgt zwischen 120 bis 150 Liter pro Tag.
- Als Trinkwassereinsparung kann Regenwassernutzung, Drainagewassernutzung (Regenwasserspeicher mit Pumpe für die WC-Spülung, zum Autowaschen, Gießen etc. installiert werden.
Regenwasser verwenden
Regenwasser darf nur bei Mischwasserkanälen in die Kanalanlage eingeleitet werden (nur in kleinen Bereichen von Gleisdorf vorhanden). In allen anderen Bereichen des Verbandsgebietes ist das Einleiten von Regenwässern aus dem Dach- oder Straßenbereich streng untersagt! Die Objekte im Verbandsgebiet werden unangemeldeten Stichproben unterzogen – bei Zuwiderhandeln ist mit einer empfindlichen Verwaltungsstrafe zu rechnen.
Beispielsweise werden in die Verbandskläranlage Gleisdorf pro Tag
- bei Trockenwetter zwischen 5.000 und 7.500m³
- bei Regenwetter zwischen 10.000 und 25.000m³ (das ist das Doppelte bzw. Dreifache!)
eingeleitet.
Das ließe sich durch eine kontrollierte Regenwasserbewirtschaftung auf den Grundstücken vermeiden. Am Besten sammelt man das Regenwasser in einer Zisterne und nutzt es zum Gießen des Gartens. In vielen Gemeinden ist dies auch durch eine Retentionsverordnung für Regenwasser verbindlich vorgeschrieben.
Küchenabfallzerkleiner (KAZ) in Österreich verboten
Diese Geräte sind in den USA weit sehr beliebt, sie werden direkt unter der Abwasch eingebaut und zerkleinern Küchenabfälle und Speisereste, die anschließend über das Abwasser entsorgt werden. Der Zerkleinerer bietet den scheinbaren Vorteil einer relativ schnellen, einfachen und sauberen Entsorgung von Küchenabfällen. Aber diese Abfälle können auf den Kläranlagen NICHT verarbeitet werden!
Zunehmend interessieren sich auch Menschen in Österreich für Küchenabfallzerkleinerer. In Österreich ist der Einbau und Betrieb eines KAZ gemäß Wasserrechtsgesetz (WRG) und Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) verboten. Bei Bekanntwerden derartiger Vergehen hat die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde Maßnahmen zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes anzuordnen. Neben den einzuleitenden Strafverfahren hat die Behörde auch die nachgewiesene Entfernung dieser Geräte zu veranlassen.
Das Team des AWV ist um unsere Umwelt bemüht!
24 Stunden am Tag
7 Tage die Woche
52 Wochen im Jahr
Kurz gesagt: Rund um die Uhr!