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Abwassereinleitung
Abwässer aus der Industrie sind meistens mit anderen Verunreinigungen belastet als jenes aus Haushalten. Für die Abwassereinleitung in Gewässer ist laut Wasserrechtsgesetz (WRG 1959 i.d.g.F.) eine Bewilligung der Behörde erforderlich (Indirekteinleitervertrag).
Da die Abwassereinleitung von Abwässern aus der Industrie Auswirkungen auf unsere Gewässer haben, ist es wichtig, Nährstoffe (Stickstoff, Phosphor und andere) und zum Teil gefährliche, chemische Stoffe aus dem Abwasser zu entfernen.
Grenzwerte spezifischer Emissionsverordnungen sind dabei einzuhalten. Sie geben an, welche Mengen an Stoffen nach der Abwasserreinigung an die Gewässer abgegeben werden dürfen.
Abwasseremissionsverordnung
Für die meisten Gewerbe- und Industriebranchen gilt die eigene Abwasseremissionsverordnung (AEV). Darin angeführt sind Höchstwerte für Emissionen für die Abwasserparameter in Konzentration (Menge pro Kubikmeter) und/oder Frachten (Menge pro Tag), die eingehalten werden müssen.
Die Branchen-AEV sind in Ergänzung zur Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung (AAEV) zu sehen. Falls es keine spezifische Verordnung für die Branche oder einzelne Parameter gibt, sind die Grenzwerte der Allgemeinen Abwasserverordnung anzuwenden.
Maßnahmen zur Behandlung von Abwässern aus der Industrie
- Um die Abwassermenge zu reduzieren, werden innere Kreisläufe geschlossen
- Vor der Einleitung in eine betriebliche oder kommunale Kläranlage werden Teilströme getrennt behandelt bzw. vorbehandelt, um eine Verdünnung zu vermeiden.