Infos Bauwerber
Wenn man ein Gebäude errichtet, muss man viele Dinge beachten. Unter anderem auch:
„Wie komme ich zu einem Kanalanschluss?“ – Alle Informationen zum Thema Kanalanschluss haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.
Welche Schritte muss ich als Bauwerber setzen?
- Anfrage AWV – Kanalauskunft vor Planungsbeginn
- Planauskunft lt. GIS oder per dwg.Plan
- Einweisung vor Ort (Anschlusspunkt)
- Hinweis auf die Richtlinien für Hausanschlüsse des AWV
- Formular „Ansuchen Hauskanalanschluss“ ausfüllen – noch vor Baueinreichung bzw. Umwidmung oder Aufschließung von Bauland und dem AWV Gleisdorf (info@awv-gleisdorf.at) übermitteln. Dieses Formular wird vom AWV bearbeitet und der zuständigen Gemeinde vor der Bauverhandlung oder dem „Vereinfachten Verfahren“ übermittelt.
- Darstellung im Einreichplan in Lage und Schnitt (§ 23 Stmk. Baugesetz)
- Einreichung bei der Baubehörde
Kanalanschluss/Bauvorhaben
Im Baubescheid werden der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, seine Ausführung (Misch- oder Trennsystem), sowie alle geltenden Regelungen in Bezug auf die Entsorgung des Regenwassers auf dem Grundstück usw. festgelegt.
Zudem werden die Kanalführung, die Situierung der Putzschächte, alle sonstigen Kanalanlagen, sowie die Materialart der Kanäle zuvor in der Bauverhandlung fixiert und im Einreichungsplan festgehalten.
Bei Neuanschlüssen sowie bei An- und Zubauten ist bei der Gemeinde vorab zu klären, um welche Art von Kanalanschluss es sich handelt, welcher Querschnitt zur Verfügung steht und ob dieser für das betreffende Bauvorhaben auch ausreichend bemessen ist.
Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz wird mit dem Kanalbetreiber, der Verkehrsbehörde und wenn möglich mit allen Ver- und Entsorgungsunternehmen besprochen. In dieser Besprechung werden die Durchführung und Dauer der Anschlussarbeiten, sowie eventuell erforderliche verkehrstechnische Maßnahmen (Absperrungen, Umleitungen etc.) besprochen.
Diese Besprechung wird in der Regel durch den Baumeister veranlasst und durchgeführt. Achten Sie darauf, dass der Baumeister in seinem Vertrag mit dem Bauherrn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, alle diesbezüglichen Klärungen für seine Leistungen mit den Behörden und alle relevanten Unternehmungen selbst und zeitgerecht durchzuführen.
Die Vorlaufzeiten für den Kanalanschluss können – je nachdem, ob eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist – bis zu 12 Wochen betragen!
Aufschließungen von Bauland
Für die Aufschließung von Bauland und die damit verbundene Errichtung eines Schmutzwasserkanals ist eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich.
Planungen
Sämtliche Erweiterungen oder Änderungen werden planlich dargestellt und ins GIS (Datensystem) bzw. den Digitalkataster eingepflegt.
Diese und die Planung größerer Aufschließungsprojekte passieren in Zusammenarbeit mit unserem Partner dem Planungsbüro INFRATECHNO – Leibnitz (Neubauer und Ing. Stangl) – die auch die Bauaufsicht, Baubegleitung und Ausführungsüberprüfung für den Verband durchführen.
Wasserrechtliche Genehmigungen
Da es sich beim Abwasserverband Gleisdorfer Becken um einen Verband mit mehr als 10.000 Einwohnern handelt, ist für Wasserrechtsverfahren das Land Steiermark zuständig.
In Gleisdorf und Umgebung sind Dr. Gerhard Neuhold und Mag. Eva-Maria Hofer für das Verbandsgebiet zuständig.
Förderungen (Bund und Land)
Für größere Bauvorhaben wird eine Förderung bei Land und Bund beantragt, diese kann je nach Gemeinde bis zu 27% der Gesamtkosten betragen.
Aus kostentechnischen Gründen wird für alle Projekte eine Förderung beantragt, da auf diesen Zuschuss zugunsten der Bauwerber nicht verzichtet werden sollte.
Bauabwicklung
Bauarbeiten können erst begonnen werden, wenn das Projekt wasserrechtlich (Schmutzwasserkanal) bzw. baurechtlich (Regenwasserkanal) genehmigt wurde bzw. von der Förderstelle die Baufreigabe erfolgt ist. Dies kann zu mehrmonatigen Verzögerungen führen.
Wichtig: Für eine zeitgerechte Umsetzung von Projekten ist eine genaue Planung und ein früher Kontakt mit dem Abwasserverband erforderlich!